Spendenabsetzbarkeit
Spenden die getätigt werden, müssen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden.
Stattdessen werden diese vom Forschungsverein Kinderherz Zentrum Linz für Sie an das Finanzamt gemeldet.
SPENDENABSETZBARKEIT NEU
Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit!
Spenden, die seither getätigt wurden, müssen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden.
Stattdessen werden diese vom Forschungsverein Kinderherz Zentrum Linz für Sie an das Finanzamt gemeldet.
Um dies tun zu können, brauchen wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
- Ihren Namen laut Meldebestätigung
- Ihr Geburtsdatum.
Bitte übermitteln Sie uns einmalig Ihre Daten!
Spenden - Hotline: 0664 | 503 54 54
Email: office@forschung-khzlinz.at
Spendenbegünstigung - Reg.Nr.: FW 16823
Spendengütesiegel - Reg.Nr.: 06213
Herzlichen Dank!